KI und OSS – Grundlegendes Teil I

1.1 Einfluss der KI auf die OSS-Lizenzen

Ich muss gleich am Beginn sagen, dass ich sehr gespannt darauf bin, wie sich die Dinge entwickeln, wenn die Programmierer, die in Github unterwegs sind, nun eine KI zur Erstellung von Source einsetzen. Denn nach dem europäischen Recht unterfällt der Output der KI nicht dem Urheberrecht, es können keine Lizenzen an der so erstellten Software entstehen und also gehen auch alle Lizenzbestimmungen meilenweit am Thema vorbei. Eine Aktualisierung der Lizenztexte lässt noch auf sich warten.

1.2 Interessenlage

Altruismus: Es gab und gibt immer noch Interessenvereinigungen und Institutionen, die keine kommerziellen Zwecke mit der Verwendung von OSS verfolgen, wie etwa Linux, Mozilla, Eclipse, etc. Die Idee davon ist, dass die Entwickler einander unterstützen und eben nicht mit Lizenzen ihr Geld verdienen.

OSS als Marketingmodell: Klar kann man mit OSS auch Geld verdienen, in dem man nicht mit der Lizenz, sondern mit Arbeitsleistungen sein Geld verdient, namentlich durch Weiterentwicklung, Support und Beratung.

„Dual licencing“ als Marketingmodell: Viele Unternehmen der Softwareindustrie verwenden OSS als Mittel, um Pay-Produkte zu vermarkten. Das funktioniert im Wege der sogenannten Mehrfachlizenzierung. Ich habe im Moment mehrfach mit solchen Modellen für Kunden von mir zu tun. Es gibt meist eine Version der Software, die als OSS unter Einbeziehung einer Copyleft-Lizenz angeboten wird und eine Version der Software, deren Lizenz bezahlt werden will, dem Kunden aber mehr Freiheiten einräumt.

Da der Kunde die Risiken eines CopyLeft aber nicht eingehen will (man will seine eigene Software z.B. nicht als GPL3- Produkt gemeinfrei stellen, sondern weiterhin als proprietäre Software weiter vertreiben), nimmt er lieber Geld in die Hand und lizenziert die Software gegen Geld.

Dazu muss man wissen (ich gehe gleich darauf ein), dass gerade der CopyLeft- Effekt auf der Sachverhaltsebene viele unterschiedliche Modelle umfasst. Ich gehe an anderer Stelle darauf ein. Auf der rechtlichen Ebene muss man einfach konstatieren, dass die Antwort auf die Frage, ob ein CopyLeft eintritt oder nicht, das Ergebnis einer Auslegung ist, oder anders gesagt, das Ergebnis einer Bewertung ist. Für den deutschen Juristen sind die Lizenztexte oft schwierig zu interpretieren und dahinter steht Absicht. Die dual licencing strategy hat eine finanzielle Komponente. Die Lizenztexte sind häufig so kryptisch geschrieben, dass immer ein Risiko bleibt. Häufig weiß man nicht, ob aus der technischen Perspektive ein CopyLeft-Effekt die Folge der Handlungen des eigenen Kunden ist (weil der Lizenztext kryptisch ist) und ein anderes Mal weiß man nicht, ob der Lizenztext selbst nach dem anwendbaren deutschen Urhebergesetz und dem AGB-Recht wirksam ist oder nicht. Und vor allem weiß man nicht, ob das Unternehmen, dass die OSS-Modelle im Internet vertreibt, das Risiko eines Prozesses eingehen wird oder nicht. Damit kommt man sehr häufig zu dem Ergebnis, dass der Einsatz der OSS-Lizenz ein unternehmerisches Risiko ist, währenddessen der Einsatz der Pay-Variante dieses Risiko mindert oder ausschließt.

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