Der richtige Rechtsanwalt
Der richtige Anwalt ist in hohem Maße rechtlich kompetent. Er versteht die Sprache des Mandanten. Der gute Rechtsanwalt stellt die richtigen Fragen. Er klärt sachgerecht auf und benennt zu Beginn Preis und Risiken seiner Arbeit. Die Hamburger Anwaltskanzlei Kramer&Partner hat sich diesen Grundsätzen mit Leidenschaft verpflichtet. Wir wissen: Kompetenz ist das Ergebnis aus Intelligenz, Erfahrung und Spezialisierung. Alle Rechtsanwälte von Kramer&Partner sind zur ständigen Fortbildung verpflichtet und müssen sich jährlich in externen Seminaren fortbilden.
Die richtige Sprache: Durch die Branchen-Spezialisierung sprechen unsere Rechtsanwälte den Jargon unserer Mandanten. Kramer&Partner sind spezialisiert auf die Bedürfnisse von Unternehmen in den Bereichen IT, Handel, Außenhandel, Kommunikation & Design, Arbeitsrecht, sowie den gewerblichen Rechtsschutz.
Das Vertrauen: Langfristige Beziehungen zu unseren Mandanten bedeuten uns viel. Wir benennen zu Beginn unserer Tätigkeit verbindlich die finanziellen Dimensionen eines Auftrags und erläutern die rechtlichen Risiken.
Mehr Infos zu den Hamburger Rechtsanwälten der Anwaltskanzlei Kramer&Partner: Rechtsanwälte Kramer & Partner
News aus unseren Rechtsgebieten
IT-Recht
Wieder eine Entscheidung aus dem Bereich des Softwarelizenzrechts. Der BGH hat am 25.03.2010 (BGHZ VII- ZR 224/08) entschieden, daß für eine Leistungsaufforderung nach § 281 Abs.1 BGB grundsätzlich die Aufforderung ausreicht, die vertraglich geschuldete Leistung zu bewirken.
Mehr lesen über Softwarelizenzrecht: Aufforderung zur Leistung und Schadensersatz ...
Handelsrecht
Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung im Januar 2010 mit der Höchstbetragshaftung bei Verlust des Transportgutes beschäftigt. Danach soll die Höchstbetragshaftung im Falle des Verlustes des Transportgutes bei der Frage, ob ein ungewöhnlich hoher Schaden in Sinne von § 254 BGB droht, von dem 10-fachen Betrag der Haftungsbegrenzung nach § 431 Abs. 1 HGB, [...]
Mehr lesen über Transportrecht: Beschränkung der Höchstbetragshaftung ...
Unternehmensrecht
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7. Juli 2010 – VIII ZR 268/07 entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.


