Der richtige Rechtsanwalt
Der richtige Anwalt ist in hohem Maße rechtlich kompetent. Er versteht die Sprache des Mandanten. Der gute Rechtsanwalt stellt die richtigen Fragen. Er klärt sachgerecht auf und benennt zu Beginn Preis und Risiken seiner Arbeit. Die Hamburger Anwaltskanzlei Kramer&Partner hat sich diesen Grundsätzen mit Leidenschaft verpflichtet. Wir wissen: Kompetenz ist das Ergebnis aus Intelligenz, Erfahrung und Spezialisierung. Alle Rechtsanwälte von Kramer&Partner sind zur ständigen Fortbildung verpflichtet und müssen sich jährlich in externen Seminaren fortbilden.
Die richtige Sprache: Durch die Branchen-Spezialisierung sprechen unsere Rechtsanwälte den Jargon unserer Mandanten. Kramer&Partner sind spezialisiert auf die Bedürfnisse von Unternehmen in den Bereichen IT, Handel, Außenhandel, Kommunikation & Design, Arbeitsrecht, sowie den gewerblichen Rechtsschutz.
Das Vertrauen: Langfristige Beziehungen zu unseren Mandanten bedeuten uns viel. Wir benennen zu Beginn unserer Tätigkeit verbindlich die finanziellen Dimensionen eines Auftrags und erläutern die rechtlichen Risiken.
Mehr Infos zu den Hamburger Rechtsanwälten der Anwaltskanzlei Kramer&Partner: Rechtsanwälte Kramer & Partner
News aus unseren Rechtsgebieten
IT-Recht
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2010 die DL-InfoV – oder “Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer” verabschiedet.
Mehr lesen über DL-InfoV – neue Informationspflichten für Dienstleister ...
Handelsrecht
Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung im Januar 2010 mit der Höchstbetragshaftung bei Verlust des Transportgutes beschäftigt. Danach soll die Höchstbetragshaftung im Falle des Verlustes des Transportgutes bei der Frage, ob ein ungewöhnlich hoher Schaden in Sinne von § 254 BGB droht, von dem 10-fachen Betrag der Haftungsbegrenzung nach § 431 Abs. 1 HGB, [...]
Mehr lesen über Transportrecht: Beschränkung der Höchstbetragshaftung ...
Unternehmensrecht
Der Begriff “Ausschlußfrist” ist vermutlich nicht bekannt, die Klauseln sind aber jedem schon einmal begegnet. Sie lauten “nach Ablauf von …. Tagen / Monaten kann die Rechnung nicht mehr gestellt / oder der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.” Ausschlußfristen sollen eine gewisse Sicherheit bewirken, etwa deshalb, weil ein Abschluß erstellt werden muß und hier [...]


