Wir verfügen über eine Kompetenz, die in mehr als 10 Jahren Zusammenarbeit mit unseren Mandanten entstanden ist. Hersteller von Software, Softwaresystemhäuser, Rechenzentren, Softwarehändler, Handelsvertreter, freie Mitarbeiter, Generalunternehmer und Subunternehmer im Bereich IT, Backbonebetreiber, Rechenzentren, Hosting- und Providing Unternehmen, IT Services sowie Netzwerkwartung: Diese sind genauso unsere Kunden wie Auftraggeber, die vertragliche oder gerichtliche Unterstützung im Umgang von Rechtsfragen rund um das Thema IT wünschen. In der heutigen Zeit ist es ein Anachronismus darauf hinzuweisen, daß wir diese Leistungen selbst und durch Partnernetzwerke im In- wie Ausland erbringen. Auch die Bereiche des Datenschutzrechts und der IT Sicherheit gehören mittlerweise mit zum Arcanum des IT-Rechts.
Wir veranstalten in diesem Bereich immer wieder Seminare, um unseren Kunden die notwendigen Grundkenntnisse zu vermitteln. Wir beraten und erstellen AGB oder Individualverträge für folgende Themen:
| Customzing, Parametrisierung | Hardware-Vollwartung |
| Systemverträge | Softwarepflege |
| Leasing eines EDV-Systems | Vertrieb von Software über Internet |
| Application Service Providing | Software as a service |
| Handelsvertreter | Vertragshändlervertrag Software |
| Großhändlervertrag Hardware | Webdesign-Vertrag |
| Informationshandel Online-Datenbanken | Access-Providervertrag mit Kunden |
| Arbeitsvertrag mit Software-Ersteller | Vertrag mit freiem Mitarbeiter |
| Arbeitnehmerüberlassung | Outsourcing-Vertrag |
| Projektvertrag | Forschungs- u. Entwicklungsvertrag |
| Geheimhaltungsvertrag | Subunternehmervertrag |
| Rechenzentrumsvertrag | Schiedsvereinbarungen |
| Schiedsgutachten | Schlichtung |
| Mediation | Hardware-Kauf |
| Standardsoftware-Kauf, Miete | Erstellung von Individualsoftware |
| Hosting /Providing | Datenschutz |
![]() Stefan G. Kramer |
Karsten Klug |
![]() Susan B. Rausch |












