Wer wird durch das Urheberrecht geschützt? Nach §§ 69a IV, 7 UrhG wird der einzelne Programmierer als natürliche Person geschützt. Auftraggeber, Ratgeber, Berater oder Ideengeber sind nach dem Urhebergesetz …
Weiter lesen...
Softwarelizenzrecht IV/1: Programmierer, Angestellter
25. Oktober 2009 von
