T: In diesem Blog geht es darum, ob und wie die Erzeugnisse, die mit AI (artifical intelligence) produziert werden, rechtlich geschützt werden können. Zu solchen Erzeugnissen können Daten, Datenbanken, Software
...IT – Recht: AIaaS = Artificial Intelligence as a Service Teil II
Teil II: Leistungspflichten konkretisieren 1.) Herstellung der Betriebsbereitschaft
...IT Recht: Wegfall der Geschäftsgrundlage
Höhere Gewalt und Wegfall der Geschäftsgrundlage Teil II
...Vertragsklauseln zu Corona-Zeiten, der Selbstbelieferungsvorbehalt
Wie steht es mit Vertragsabschlüssen in Online-Shops, wenn die Mitarbeiter erkranken oder aufgrund von Grenzschließung oder Home-Office die Lieferketten unterbrochen werden?
...Rücktritt vom Softwarevertrag wegen vorvertraglichem Beratungsfehler und gemeinsame Verantwortlichkeit zweier IT-Unternehmen
OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3.06.2016, Az. 17 U 49/15 Der Sachverhalt
...IT-Recht: Gewährleistung für Sicherheitslücken in Software?
Das Gesetz unterscheidet objektive und subjektive Kriterien für die Antwort auf die Frage, ob bestimmte Qualitätsmängel einer Sache einen Mangel im Sinne des Gesetzes darstellen und damit auf der Rechtsfolgenseite
...IT Recht: Werkvertrag, Dienstvertrag und Risiken
Ich war Ende des Jahres bei einer Veranstaltung von Herrn Prof. Hören aus Münster zu dem Thema agile Projektmethodiken. Herr Hören sprach sich sehr für die Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts aus,
...Softwarevertragsrecht: Leistungsaufforderung bei nicht abgenommener Software
In einem früheren Beitrag aus dem Jahr 2010 haben wir bereits über den Fall des BGH vom 25.03.2010 (Az. VII ZR 224/08) berichtet. Dieses Thema ist nach wie vor bei
...Cloud: Das gehostete Projekt Teil II
Fortsetzung von https://www.anwaltskanzlei-online.de/2019/11/07/cloud-das-gehostete-projekt-teil-i/. Ich befasse mich mit der Fallkonstellation, in der der Kunde die Software gekauft hat und einen Softwarepflegevertrag abgeschlossen hat. Im Teil I habe ich dargelegt, das der
...IT -Recht: Argumente gegen die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte an Software in Projekten Teil II
III Weitere Argumente Ich habe in dem ersten Teil dieser Miniserie meine Vorbehalte gegen die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte angeführt. Juristen sind Menschen und als solche ist auch bei uns eine
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