Haftung eines Plattformbetreibers (Hostprovider) für Inhalte Dritter
Das OLG Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 13.06.2024 (Az. 16 U 195/22) entschieden, wann ein Plattformbetreiber für Inhalte Dritter haftet. Das Ergebnis finden Sie am Ende. In dem Fall ging es um die Frage, ob eine Betreiberin einer Kommunikationsplattform (hier die Plattform X) zur Löschung und Unterlassung bestimmter Äußerungen eines Nutzers verpflichtet ist. […]
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