Anwendungsbereich des 6.Kap Data Act auf SaaS Systeme
Worum es geht Seit dem 12. September 2025 gilt Kapitel VI des Data Act. Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten müssen Kunden den Wechsel ermöglichen — zwei Monate Ankündigungsfrist, Exportpflicht in strukturiertem Format, spätestens ab 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte mehr. Die Regeln greifen also tief in die Vertragsgestaltung ein. Die erste Frage richtet sich damit nach dem […]
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