Online-Plattformen und ihre Haftung

Bei der Frage der Haftung lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Und doch versuche ich nachfolgend, eine kurze Übersicht zu geben, worauf Plattformbetreiber achten müssen.

Hosting-Provider

Wenn Sie nur für andere Nutzer die Plattform zur Verfügung stellen, ansonsten aber keinen Einfluss darauf haben, welche Inhalte auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden, haften Sie erstmal nicht (siehe § 10 TMG).

Eine Haftung kommt in Betracht, sobald Sie als Hosting-Provider positive Kenntnis von einer Rechtsverletzung haben.

Wann haften Sie?

Eine Haftung kommt in Betracht, sobald Sie als Hosting-Provider positive Kenntnis von einer Rechtsverletzung haben.

Wann liegt Kenntnis vor?

Kenntnis der Rechtsverletzung haben Sie erst, wenn Sie über die Rechtsverletzung informiert werden oder auf andere Art und Weise positiv Kenntnis erlangen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nun regelmäßig nach Rechtsverletzungen suchen müssen. Auch anlasslose Prüfungen müssen Sie nicht vornehmen. Es kann aber sein, dass Sie Prüfpflichten unterliegen. Da kommt es auf den Einzelfall an.

Wofür haften Sie?

Sobald Sie Kenntnis von einer Rechtsverletzung haben, müssen Sie diese beseitigen oder es unterlassen, die Rechtsverletzung umzusetzen bzw. fortzuführen. Auf Schadensersatz haften Sie gem. § 10 TMG nicht, wenn Sie keine Kenntnis von der Rechtsverletzung hatten (beseitigen und unterlassen müssen Sie logischerweise trotzdem) oder Sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Verletzung zu beseitigen (Notice and Take-Down).

Abgrenzung

Wenn Sie auf der Plattform auch selbst Content einstellen, haften Sie genauso, wie jeder andere Plattformnutzer.

Beachten Sie: Erweckt die Plattform den Anschein, dass der Plattformbetreiber der Anbieter der Produkte auf der Plattform ist, so haftet er aufgrund des Anscheins.

Affiliate-Marketing

Wenn Sie Affiliate Marketing betreiben, also einen Blog, Vergleichsportal oder Themenportale betreiben, werden Sie sich die Frage stellen, ob Sie denn für die Inhalte derer haften, dessen Angebote Sie bewerben.

Verlinkung auf das Angebot

Wenn Sie ein Produkt nur verlinken, weil Sie zB nur die Preise mehrerer Produkte vergleichen, findet die Rechtsverletzung erst auf der Seite des Anbieters statt. Sie erwecken auch nicht den Anschein, dass Sie sich die Angebote zu eigen machen. Sie vergleichen lediglich die Preise und bieten dem Nutzer die Möglichkeit, sich von den Angeboten selbst ein Bild zu machen.

Wenn Sie allerdings das Produkt auf Ihrer Seite mit eigenen Mitteln (Texten, Bildern) bewerben, kann es zu einer Haftung kommen, sofern das Produkt selbst einer Rechtsverletzung unterliegt. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an.

Fazit

Die Rechtsprechung ist im Grunde simpel und läuft immer auf einen Punkt hinaus:

Sie haften für das, was Sie selbst verantworten. Eine Verantwortung für Dritte müssen Sie nicht übernehmen, es sei denn, Sie möchten es.

Sobald Sie Verantwortung übernehmen können, oder auch nur den Anschein erwecken, dass Sie die Verantwortung haben, müssen Sie mit einer Inanspruchnahme rechnen.

Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.  

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