Softwareverträge

Programmieren und KI und Urheberrecht Teil II

Im Teil I hatte ich die generellen Probleme dargelegt, die sich daraus ergeben dass der Output eines KI Systems grundsätzlich nicht als urheberrechtsähiges Werk qualifiziert werden kann. Ganz konkret gehen wir in diesem Teil mal der Frage nach, was das eigentlich für die IT Unternehmen bedeutet. Fall 1: Schutz vor Nachahmung 1.)  Wie weist man

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Releasemanagement in Miet- und Softwarepflegeverträgen Teil II

Teil II I. Vertragsgestaltung Das IT- Unternehmen hat das Interesse, möglichst wenige Varianten seiner Software zu pflegen. Das kostet Personal und Zeit und die Möglichkeit von Fehlern nimmt zu. Der Kunde hat das Interesse, möglichst lange auf einer Version zu bleiben, weil die Inbetriebnahme einer neuen Version immer mit Kosten verbunden ist. Marktmacht: Das Eine

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Releasemanagement in Miet- und Softwarepflegeverträgen

Releasemanagement bedeutet, die Verwaltung über die Releaseversionen der Software bestimmen zu können. Auf der einen Seite sind Releasewechsel mit Kosten und Aufwand verbunden, auf der anderen Seite sind Releasewechsel erforderlich. Die Software muss aktualisiert werden, weil sie fachlichen Anforderungen (kundenseitige Systemumgebung, Sicherheitsanforderungen, gesetzlichen Regelungen, etc.) genügen muss, die sich im Laufe der Zeit ändern. Der

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Vertragliche Gestaltung der Vergütung Teil I: Die Vergütung für die Leistungen der Einführung eines Systems werden auf die Vergütung für den Betrieb umgelegt

Wir haben mal wieder einige schwierige Fälle auf dem Tisch, die ich nachfolgend in Fallbeispielen beschreiben möchte. Abstrakt geht es darum, dass die IT Unternehmen versuchen, den Kunden mit bestimmten Vergütungsmodellen zu locken. Die Kosten für die Vergütung der Leistungen aus die Einführungsphase (Projekt/ Onboarding/ Schulung/ Konfiguration) sollen von dem Kunden nicht sofort komplett bezahlt

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OLG Köln Unzulässige Lizenzbestimmung, Urt.v. 28.7.2023

Auch in der IT- Branche gibt es jetzt häufiger Abmahnungen wegen falscher Lizenzbestimmungen. Nach dem UWG sind allgemeine Geschäftsbedingungen ein Bestandteil der Werbung. Falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen können also abgemahnt werden mit dem Ziel, dem Wettbewerber zu verbieten, eine bestimmte Allgemeine Geschäftsbedingung(en) im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn eine allgemeine

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CRA – Cyber Resilienz Act Verordnung Nr. 2022/0272

Cybersicherheit für Digitale Produkte in der EU Die zunehmende Bedeutung der IT-Sicherheit und der Cyberrisiken im Finanzsektor verzahnt in diesem Kontext insbesondere auch das Thema Business Continuity Management, bzw. Notfallmanagement. Und nicht nur bedingt durch die zunehmende Digitalisierung des Bankgeschäfts und die pandemiebedingte Arbeit in Heimarbeit.  Auch die derzeitige politischen Lage und die damit verbundene zunehmende

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Nachbesserungsfristen und Störungsbeseitigung in der IT Teil I/III

Nachbesserungsfristen und Störungsbeseitigung Innerhalb welcher Zeitspanne muss die Nachbesserung eines Mangels erfolgreich abgeschlossen sein, innerhalb welche Zeiten eine Störung beseitigt sein? Welche Vorgaben macht das Gesetz, welche Punkte sollten in einem SLA geregelt werden?A. Ausgangslage I.) Mangel Die Bedingung für die Verpflichtung zur Nachbesserung ist das Bestehen eines Mangels. Der Mangelbegriff unterscheidet sich im Kaufrecht,

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SaaS, Mangel, Leistungsbeschreibung, mangelhafte und erkennbare Anforderungen des Kunden und bestehende Aufklärungspflichten, OLG München 08.08.2022

  Es gibt Entscheidungen wie die des OLG München (20U 3226/22e) aus dem Jahr 2022, die den Vertrieb vor Anforderungen stellen. Dieser Fall ist lehrreich, weil er zeigt, dass man dem Kunden nicht etwa ein Produkt anbieten kann und das vom Kunden gegebene Anforderungsprofil beseite lassen kann, wenn man eine Software für längere Zeit vermietet.

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Neue Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung / Eine Übersicht

Dass man im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere also der DSGVO und des BDSG beachten muss, ist bereits Allgemeinwissen. Zwei andere Normenwerke sind nun bald zu beachten: Der AI ACT der EU (Artificial Intelligence Act, also zu Deutsch die KI VO), der/die sich mit der Verarbeitung von Trainings- und Validierungsdaten

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AGB Änderung während Vertragslaufzeit im B2B

Oft fragen uns unsere Mandanten, wie sie mit ihren neuen AGB bei ihren Bestandskunden umgehen sollen. Die Frage ist berechtigt, denn bereits beim Einbeziehen der AGB bei Neukunden überschlagen sich die Fragen hierzu. Die Einbeziehung Ihrer AGB bei Neuverträgen im B2B ist recht simpel. Sie teilen in Ihrem Angebot, bestenfalls auf der ersten Seite oder

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