Wann liegt ein Inverkehrbringen im Sinne des GPSG vor?
Gespeichert unter Allgemein, Gewerberecht, Handelsrecht · Stichworte: Anwendungsbereich, Besitz, Besitzdiener, Fitnessstudio, gerät, GPSG, Inverkehrbringen, Produkt, Schutzzweck, Sicherheit, technische Arbeitsmittel, Überlassen, Verbraucher, Verbraucherprodukt
Dies soll am Beispiel von Trainingsgeräten im Fitnessstudio erläutert werden, die den Mitgliedern (Verbrauchern) zur Verfügung gestellt werden.


