Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Bei einem Rückstand mit zwei Monatsmieten erlaubt das Gesetz die fristlose Kündigung des Wohnraums. Grundsätzlich müssen fristlose Kündigungen in einem engen zeitliche Zusammenhang mit dem Grund erfolgen. Hier nun hat der BGH (Urteil vom 11.03.2009, VII ZR 115/08) sogar eine erst fünf Monate später auf diesen Rückstand gestützte Kündigung als wirksam erachtet. Es läge keine […]

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