GEZ-Gebühren und Internetfähige Computer
Gespeichert unter Gewerblicher Rechtsschutz · Stichworte: Anwendungsbereich, Bereithalten, Gebühren, Gebührenhöhe, Gebührenpflicht, internetfähige Computer, Rechtsanwalt
Einführung
Seit dem 01.01.2007 gilt die Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer nicht mehr. Die GEZ geht insoweit davon aus, dass jeder, der einen PC oder ein Notebook besitzt, auch GEZ-Gebühren zahlen muss.


