Unternehmenskennzeichen und Unterscheidungskraft III

Bei mehrgliedrigen Zeichen gilt: Sofern ein solches Kennzeichen wenigstens einen Bestandteil enthält, der unterscheidungskräftig ist, ergeben sich für die Schutzfähigkeit keine Schwierigkeiten. Der Begriff Malermeister Müller ist zum Beispiel unterscheidungskräftig, weil der Bestandteil Müller per se immer unterscheidungskräftig ist. Kompliziert wird die Lage, wenn die Bezeichnung aus vielen verschiedenen Phantasiekennzeichen gewählt wird, die jedes für […]

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