IT-Recht: Widerrufsrecht und unfreie Sendungen

Kurze Beschreibung der Entscheidung des HAns.OLG .3.12008, CR 08,396

Der Versender darf keine AGB verwenden, nach deren Inhalt Warensendungen, die unfrei versendet wurden, nicht angenommen werden. Der Hinweis „Wir nehmen unfrei versendete Sendungen nicht an“ bedeutet einen Widerspruch zum Widerrufsrecht des Verbrauchers, nach dessen Inhalt die Kosten der Rücksendung der Ware immer vom Versender zu tragen sind. Die Entscheidung des Gerichts hält sich an den Wortlaut und ist inhaltlich nicht zu kritisieren. Nur gibt es für den Versender natürlich einen Ausweg. Der richtige Ort für den Hinweis darauf, daß das Strafporto, das der Versender im Falle einer unfreien Rücksendung zu tragen hat, ist nicht die Widerrufsbelehrung. Der Versender kann aber an geeigneter Stelle darauf hinweisen, daß sich der Kunde durch eine unfreie Versendung Schadensersatzpflichtig macht. Und den Schaden kann der Versender auch liquidieren.

Stefan G. Kramer

Rechtsanwlt

 

 

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