Ihr Recht als Kunde: Probleme mit Firmware

Firmware ist zunächst einmal die Bezeichnung für die Software, die Hardware steuert. Gemeint ist damit nicht die Hardware eines Computers, sondern das Betriebssystem das Geräte wie Kameras, BlueRay Player, DVD Rekorder und ähnliches steuert. Jede modernes moderne Gerät funktioniert nur mit Firmware. Die Firmware ist funktional fest mit dem Gerät verbunden.

Das hier geschilderte Problem ergibt sich für den Käufer eines Gerätes dann, wenn er ein funktionierendes Gerät kauft und nachträglich Updates für das Gerät über den Hersteller bezieht. Mein geschieht dies automatisch. Man installiert eine Software zur Verwaltung von Bildern auf dem eigenen Computer, weil man eine CD mit der Kamera erhalten hat, die eine gute Bilderverwaltung verspricht. Bei der Installation der Software erfolgen routinemäßig Abfragen darüber, ob die Software standardmäßig Verbesserungen aus dem Internet laden soll. Als normaler Nutzer erkennt man die Gefahren nicht, die damit verbunden sind, daß man der Software erlaubt, routinemäßig Updates aus dem Internet zu laden.

Denn: Nach dem deutschen Kaufrecht muß der Verkäufer dem Käufer eine Gewährleistung von zwei Jahren gewähren. Diese Gewährleistung gilt für das Produkt in dem Zustand, in dem es ausgehändigt oder geliefert wurde. Da die Updates kostenlos aus dem Internet vom Hersteller bezogen werden können, nutzen die Hersteller die Möglichkeit, die Updates praktisch ohne Gewährleistung zu liefern. Der Haftungsumfang wird auf die Fälle des Vorsatzes reduziert und vorsätzlich schädigt kein Hersteller seine Kunden. Trocken gesagt erhält man die Updates für die Firmware zwar kostenfrei aber eben auch ohne jede Gewährleistung. Dieser Umstand wird einem nicht bewußt, weil kaum ein Verbraucher bei der Installation der Software sich die Mühe macht, die Lizenzbedingungen durchzulesen, deren Geltung bei der Installation durch den Kunden immer bestätigt werden muß.

Man bestätigt bei der Installation der Software also die Geltung der Lizenzbestimmungen des Herstellers des Gerätes und in 99% aller Fälle stimmt auch zu, daß die Software automatisch aktualisiert wird.

Das Problem entsteht nun dann, wenn die neue Software mangelhaft ist, was immer wieder vorkommt. Die neue Software greift an so vielen Stellen in die alte – funktionierende – Software ein, daß es ohne teures Sachverständigengutachten nicht möglich sein wird nachzuweisen, ob der Fehler auf der erneuerten oder auf der alten Software basiert. Im Gegenteil, der Verkäufer, der ja nur für den ursprünglichen Zustand des Geräts haftet, wird sich im Zweifel mit Recht darauf berufen können, daß das Gerät ja einmal ordnungsgemäß funktioniert hat. Nur das neue Update des Herstellers habe den Fehler verursacht. Und der Hersteller selbst hat zwar den Fehler verursacht, haftet aber aus den oben genannten Gründen nicht.

Da man anders als bei Computersoftware schon faktisch überhaupt nicht in der Lage ist, Datensicherungen der alten Firmware herzustellen, muß man notgedrungen warten, bis der Hersteller seinen Fehler freiwillig korrigiert und ein neues, fehlerfreies Update zur Verfügung stellt. Man ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Vielleicht verfügt dieser noch über die alte Firmware und kann helfen. Praktisch lautet mein Rat: Schalten Sie die Autoaktualisierungsfunktion der Software aus. Falls Sie wirklich einmal ein Update für ein Gerät installieren wollen, schauen Sie vorher erstmal in einschlägigen Foren nach den Erfahrungen anderer Nutzer.

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