Filesharing: Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Aktuell mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrag des Unternehmens Sony Music Entertainment Germany GmbH bundesweit ab. Dabei handelt es sich um angeblich unerlaubte Verbreitung von einem urheberrechtlich geschützten Werk.

Dabei beraten wir einen Betroffenen, der das Musikalbum „Come Around Sundown“ von der Künstlergruppe Kings of Leon und das Musikalbum „Greatest Hits“ von der Künstlergruppe Foo Fighters auf einer Internettauschbörse zum elektronischen Abruf ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers zur Verfügung gestellt haben soll. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben unseren Mandanten aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt 1.406,00 € als Schadensersatz einschließlich der Anwaltskosten zu zahlen. Damit soll die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden.

Wir möchten Ihnen dringend empfehlen, solche Abmahnungen ernst zu nehmen!

– Wir empfehlen Ihnen dringend, die Sache sorgfältig prüfen zu lassen. In einer Vielzahl dieser Fälle sind die Abmahnungen unberechtigt. Im Einzelfall können entscheidungserhebliche Einwendungen gegen die geltend gemachten Ansprüche erhoben werden.

– Lassen Sie auf jeden Fall die gesetzten Fristen nicht verstreichen. Die Fristen sind häufig sehr kurz bemessen. Werden sie jedoch nicht beachtet, drohen Ihnen sofortige gerichtliche Maßnahmen.

– Setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung und lassen Sie sich Ihre Fall beraten. Es gibt häufig alternative Vorgehensweisen.

Wir beraten Sie bundesweit gern zu fairen Konditionen.

Rufen Sie uns unter Telefonnummer

040-349 603-0

an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen an die E-Mail Adresse

sbr@anwaltskanzlei-online.local

oder an die Telefaxnummer

040-349 603-20.

Wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Wenn Sie mit unserem Angebot einverstanden sind und einen entsprechenden Auftrag erteilen, fällt das vereinbarte Beratungshonorar an.

Wir arbeiten mit einem engagierten und motivierten Mitarbeiterteam. Wir halten die gesetzten Fristen ein und stehen Ihnen für alle Anfragen gerne zur Verfügung.

Weitere Beiträge

Markenanmeldung einfach erklärt

Sie haben ein Produkt und jeder soll wissen, dass es zu Ihrer Firma gehört. Um einen Wiedererkennungswert zu schaffen, denken Sie sich einen passenden Namen für das Produkt aus. Sie betreiben ein kostenintensives Marketing und investieren in die Qualität des

Mehr lesen »

AÜG für die IT 2024 Teil II

III. Abgrenzbares/ dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbarer Auftrag Wie sollen die Einzelverträge /SOWs/ Aufträge formuliert sein? 1.) Abgrenzbares Werk Nach der Rechtsprechung soll es entscheidend sein, ob ein abgrenzbares, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk, vertraglich vereinbart ist

Mehr lesen »

Markenschutzfähigkeit bejaht für #darferdas

Die Entscheidung des BGH ist bereits vom 30.01.2020 (Az. I ZB 61/17 (pdf)). Sie zeigt aber, wie schwierig es sein kann, eine Marke anzumelden, die nicht aus reinen Phantasie-Wörtern oder Begriffen besteht und vielleicht auch nicht besonders originell ist. Angemeldet wurde die Marke

Mehr lesen »
Nach oben scrollen