Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von Rechtsanwälte Zimmermann & Decker – Musikwerk „Ist Es Wahr (Aim High) – Söhne Mannheims“

Rechtsanwälte Zimmermann & Decker aus Hamburg mahnen im Auftrag der Firma tonpool Medien GmbH wegen angeblich unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes ab.

Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk „Ist Es Wahr (Aim High) – Söhne Mannheims“ illegal auf einer Internet Tauschbörse zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt 425,00 € als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseitelegen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

  • Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.
  • Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.
  • Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach an

Telefon: 040/34960311

oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per

E-Mail: ichbin@abgemahntworden.de

oder

Telefax: 040/34960320

Wir unterbreiten Ihnen sodann gerne ein unverbindliches Angebot.

Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.

Was sie sonst noch von uns erwarten können ist:

  • engagiertes und motiviertes Mitarbeiterteam
  • Termintreue und Rückrufgarantie

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