Verzug und Vertragsstrafen in Projektverträgen

 

Vorrede und Erklärung juristischer Begriffe

Die Vertragsstrafe ist ein bei meinen Kunden beliebtes Thema. Eine Vertragsstrafe soll nach der juristischen Lesart die verpflichtete Partei dazu anhalten, das vertragliche Versprechen einzuhalten. Normalerweise besteht ohnehin ein Anspruch auf die Einhaltung einer vertraglichen Pflicht, aber die Durchsetzung dieser Pflicht kann auf dem Gerichtsweg sehr lange dauern. Deshalb gibt die Vertragsstrafe die Möglichkeit, Voraussetzungen zu definieren, bei deren Eintritt sofort eine Geldsumme zur Zahlung fällig ist. Die muss vielleicht nicht real gezahlt werden, kann aber mit Zahlungsansprüchen verrechnet werden. So oder so, sind die Vertragsstrafen eine Bedrohung für die Liquidität.

Verzug bedeutet, dass trotz Fälligkeit einer Leistung nicht geleistet wurde und die Nichtleistung von der verpflichteten Partei zu vertreten ist. Fälligkeit bedeutet, dass eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden kann und muss. ‚Vertreten müssen‘ bedeutet, dass man die nicht rechtzeitige Leistung verschuldet hat.

Fallgestaltungen

1.) Im Projektplan steht, dass ein ‚Milestone zum 31.3.2019 erreicht werden muss. Dieser Termin wird nicht eingehalten, weil der Projektleiter des IT- Unternehmens krank ist.

2.) Im Projektplan steht ein ‚Milestone‘ zum 31.3.2019, der nicht erreicht ist, weil die Mitarbeiter des Kunden erforderliche Informationen nicht übermitteln.

3.) Die Planungsphase ist nicht abgeschlossen, ständig werden Changes vom Kunden gefordert. Der Projektplan wird nicht synchron aktualisiert, d.h. das IT- Unternehmen sagt die Realisierung der Changes zwar zu, aber der Projektplan wird nicht mit dem Kunden neu verabredet.

4.) Bevor die Software auf dem Produktivsystem abgenommen werden kann, ist eine Datenmigration durchzuführen. Der Kunde besteht darauf, dass die Meldung der Abnahmefähigkeit mit einem bestimmten Datum versehen wird, das eine Vertragsstrafe beinhaltet.

Vertragsstrafen spielen in Projektverträgen eine Rolle, wenn es darum geht, ein vertraglich geschuldetes Verhalten durchzusetzen. Beispiel: Werden Zeitlinien nicht eingehalten, soll eine Geldstrafe fällig werden. Anders als bei der üblichen Durchsetzung vertraglicher Ansprüche kann diese Geldstrafe sofort geltend gemacht werden. Rechnungen des IT- Unternehmens werden nur abzüglich der Vertragsstrafe gezahlt.

Insbesondere die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen soll mit der Zahlung einer Geldbuße sanktioniert werden.

In diesen Blogs gehe ich auf die unterschiedlichen Gestaltungen ein. Mein Fazit gleich vorneweg: Vertragsstrafen, die als Damoklesschwert über dem Haupt des IT- Unternehmens schweben, helfen dem Auftraggeber nicht. Gut und vernünftig ist es, Vertragsstrafen in einer geringen Höhe zu vereinbaren.

In Kürze mehr zu diesem Thema.

Stefan Kramer

Rechtsanwalt

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