IT- Recht: Konkludente Abnahmeprüfung und ihre Risiken im IT- Recht

 

Sachverhalt: In vielen Fällen findet keine Abnahmeprüfung statt, durch die die Funktionsfähigkeit eines Systems noch einmal überprüft wird. Das System wird durch den Kunden „produktiv“ gesetzt. Daraus entstehen viele Probleme, die ich im nachfolgendem Blog beschreiben möchte. Das heißt nicht, dass man in allen Fällen auf eine „konkludente Abnahme“ verzichten muss. In den Fällen, in denen die der Betrieb eines technischen Systems hohe Haftungsrisiken auslöst, sollte man auf die konkludente Abnahme verzichten.

Rechtslage:

Eine Abnahme ist eine Erklärung. Mittels der Abnahme erklärt der Kunde, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erstellt wurde. Eine Erklärung kann nun explizit abgegeben werden, oder sie kann konkludent erfolgen, dadurch, dass dem Verhalten des Kunden ein bestimmter Erklärungswert zugemessen wird. Falls ein Kunde über eine längere Zeit ein Produkt nutzt, ohne Mängel geltend zu machen, kann man diesem Verhalten den Wert zumessen, dass er das Produkt abnimmt.

Das sagt dann auch der § 640 II BGB: „Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.“

Das Problem besteht nun in dem Zusammenspiel von zwei Faktoren.

I: Versicherungen

Die meisten Versicherungsbedingungen besagen, dass die Versicherung erst ab dem Moment der Abnahme voll eintritt, wenn ein Schaden durch die Software verursacht wird. Der Versicherungsschutz vor der Abnahme ist nicht gegeben, bzw. eine kritische Zone. Verursacht eine Software nach der Abnahmeerklärung einen Schaden, sieht es anders aus. Dann bejahen die Versicherungsbedingungen die Pflicht zur Kompensation des Schadens. Daraus folgt, dass ein IT- Unternehmen ein eminentes Interesse daran hat, dass eine Abnahme erklärt wird.

  1. § 640 II BGB

In der Regelung steht, dass der Kunde eine konkludente Abnahme dadurch verhindern kann, indem er auch nur einen einzelnen Mangel anzeigt. Sie können sich denken, dass der Kunde auf diese Art und Weise die Abnahme für eine lange Weile hinauszögen kann.

Sehr viel besser ist es, wenn Sie mit dem Kunden eine gemeinsame Abnahmeprüfung durchgeführt haben. Prüfen Sie gemeinsam mit dem Kunden jede Funktion, die Sie prüfen können. Wenn an einer Stelle ein Mangel auftaucht, der die Prüfung anderer Module/ Funktionen unmöglich macht, prüfen Sie andere Teile, um die Phase der Abnahme so kurz als möglich zu halten.

 

Stefan Kramer

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