Der Erwerb von Produkt-Keys ersetzt nicht den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte, so das LG Frankfurt. Die Entscheidung ist vom OLG Frankfurt bestätigt worden. Ein Händler warb über ein Online-Portal damit, daß Product-Keys für bestimmte Hardware einsetzbar seien. Die Keys dienen zur Freischaltung der Software. Das Gericht entschied, daß die Keys nur für die reine Freischaltung dienten, nicht aber als Ersatz für den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte. Vor allem kann sich derjenige, der Keys erwirbt nicht damit entschuldigen, daß er vielleicht in gutem Glauben meinte, gemeinsam mit dem Key auch das Nutzungsrecht zu erwerben. Das ist nicht so. Wer Keys ohne Lizenz verwendet, setzt sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus.
Wie kann man im digitalen Rechtsverkehr (B2B) AGB wirksam einbeziehen?
Interessanterweise stellt sich diese Frage sehr häufig bei unseren Mandanten. Dabei ist dieses Thema im Grunde schon lange ausgeurteilt. Auch der EuGH hat sich am 24. November 2022 (Az. C-358/21) mit dieser Frage beschäftigt und kam zu dem folgenden, wenig
