Der Erwerb von Produkt-Keys ersetzt nicht den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte, so das LG Frankfurt. Die Entscheidung ist vom OLG Frankfurt bestätigt worden. Ein Händler warb über ein Online-Portal damit, daß Product-Keys für bestimmte Hardware einsetzbar seien. Die Keys dienen zur Freischaltung der Software. Das Gericht entschied, daß die Keys nur für die reine Freischaltung dienten, nicht aber als Ersatz für den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte. Vor allem kann sich derjenige, der Keys erwirbt nicht damit entschuldigen, daß er vielleicht in gutem Glauben meinte, gemeinsam mit dem Key auch das Nutzungsrecht zu erwerben. Das ist nicht so. Wer Keys ohne Lizenz verwendet, setzt sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus.
„Pablo Escobar“ nicht als Marke eintragungsfähig, da sittenwidrig
Das Gericht der Europäischen Union (EuGH) hat kürzlich in der Rechtssache T-255/23 (Pressemitteilung, PDF) entschieden, dass der Name „Pablo Escobar“ nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann. Diese Entscheidung, die auf einem Antrag der Gesellschaft Escobar Inc. mit Sitz in Puerto