Urheberrecht: Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Firma Geto Gold Musikverlag GbR – Unerlaubte Nutzung des Musikwerks „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“

Die Firma Geto Gold Musikverlag GbR hat die Rechtsanwälte FAREDS beauftragt, eine Abmahnung im Hinblick auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung des Musikwerks „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ auszusprechen. Der Betroffene soll im Oktober 2011 angeblich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, indem er das Musikwerk  „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zum Download über eine Internettauschbörse angeboten hat. Das Musikwerk soll in einer Internet-Tauschbörse angeboten worden sein, wobei nicht bekannt ist, welche Internet-Tauschbörse angeblich verwendet wurde. In dem uns bekannt gewordenen Fall haben die Rechtsanwälte FAREDS den Betroffenen aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, eine Pauschalzahlung in Höhe von € 450,00 zur Abgeltung sämtlicher Kosten und Schadensersatzansprüche zu zahlen.

Abmahnungen sollte der Empfänger immer ernst nehmen, selbst wenn er nicht für die angebliche Rechtsverletzung verantwortlich ist. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, kann der Verletzer eine einstweilige Verfügung gegen den Betroffenen beantragen und somit erhebliche Kosten auslösen, die ggf. von dem Betroffenen zu tragen sind. Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten, keine Abmahnung anwaltlich ungeprüft oder auch die gesetzten Fristen verstreichen zu lassen. Unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und der Umstände des Einzelfalls besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen die jeweilige Abmahnung zu erheben. Wir raten auch davon ab, die von dem Abmahnenden beigefügte Unterlassungserklärung ohne Prüfung bzw. ohne Modifizierung zu unterzeichnen. In vielen Fällen sind die vorbereiteten Erklärungen zu breit.

Sollten Sie eine Beratung wegen einer Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Sie können uns unter der

Telefonnummer:        040 349603-11

oder der

Faxnummer:              040 349 603-20 

oder der

E-Mail Adresse:          info@anwaltskanzlei-online.local

erreichen.

Weitere Beiträge

Datenschutz

EuGH zu Haftung und Schadensersatz nach DSGVO nach Cyberangriff In einem wegweisenden Urteil (Urteil vom 14.12.2023, Az. C 340/21) hat der EuGH wichtige Fragen zur Auslegung der DSGVO, insbesondere zu den Art. 24 und 32 DSGVO, die die Verantwortlichkeit der

Mehr lesen »

Markenanmeldung einfach erklärt

Sie haben ein Produkt und jeder soll wissen, dass es zu Ihrer Firma gehört. Um einen Wiedererkennungswert zu schaffen, denken Sie sich einen passenden Namen für das Produkt aus. Sie betreiben ein kostenintensives Marketing und investieren in die Qualität des

Mehr lesen »

AÜG für die IT 2024 Teil II

III. Abgrenzbares/ dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbarer Auftrag Wie sollen die Einzelverträge /SOWs/ Aufträge formuliert sein? 1.) Abgrenzbares Werk Nach der Rechtsprechung soll es entscheidend sein, ob ein abgrenzbares, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk, vertraglich vereinbart ist

Mehr lesen »
Nach oben scrollen