IT-Recht: Keine Störereigenschaft von Usenet Betreibern

Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.1.2008

Usenetbetreiber trifft keine allgemeine Prüfungspflicht im Hinblick auf die zwischengespeicherten Inhalte, deren Einstellung und Verbreitung sie nicht beeinflussen, die sie nicht endgültig löschen und die sie auch nicht mittels technischer Hilfsmittel auffinden können.

Das Gericht entschied kurz und knapp, daß das Usenet aufgrund seiner Komplexität derartige Anforderungen stelle, daß das Auferlegen von Prüfungspflichten unverhältnismäßig sei. Die allgemeine Überwachungspflicht sei technisch überhaupt nicht zu gewährleisten. Aufgrund der enormen Datenmengen sei es den Usenet Betreibern nicht zumutbar, das Material zu untersuchen und eventuell zu filtern. Hinzukommt, daß Dritte im Wege des FRemdcancelverfahrens selbst in der Lage seien, rechtswidrige Inhalte zu entfernen.

Stefan G.Kramer

Rechtsanwalt

 

 

Weitere Beiträge

Cyberversicherung: Wann zahlt sie wirklich?- Die Obliegenheiten im Kleingedruckten, die Ihre Deckung kosten können – Teil II

III. Die gefährlichsten Obliegenheiten in der Praxis 1. Vorvertragliche Anzeigepflichten: Die Zeitbombe beim Vertragsschluss Versicherer stellen im Rahmen des Antrags detaillierte Risikofragen zu IT-Sicherheitsmaßnahmen, bspw.: Das Problem: Viele Unternehmen beantworten diese Fragen unvollständig, zu optimistisch oder ohne hinreichende interne Überprüfung.

Mehr lesen »

Cyberversicherung: Wann zahlt sie wirklich?- Die Obliegenheiten im Kleingedruckten, die Ihre Deckung kosten können – Teil I

Abstrakt: Cyberversicherungen gehören heute zum Standard-Risikomanagement von Unternehmen. Doch der Versicherungsfall allein genügt nicht – vielmehr entscheidet die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten darüber, ob der Versicherer im Ernstfall tatsächlich leistet. Der vorliegende Beitrag analysiert die praxisrelevanten Ausschluss- und Obliegenheitsklauseln in Cyber-AVB,

Mehr lesen »
Nach oben scrollen