Markenrecht: Europäische Gerichte müssen nationales Recht umfassend prüfen
Gemeinschaftsmarken genießen gleichzeitig in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU Schutz. Das regelt die Gemeinschaftsmarken-Verordnung der EU, die in allen Ländern unmittelbar gilt. Nichtsdestotrotz können schon der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke Hindernisse entgegenstehen, die allein aus dem nationalen Recht eines Mitgliedsstaats begründet