Wettbewerbsrecht: Verbotene Absprachen zwischen Arzt und Apotheker
Apotheker dürfen mit Ärzten keine Absprachen darüber treffen, dass der Arzt dem Apotheker durch gezielte Empfehlung Patienten zuführt, § 11 Abs. 1 ApoG. Verstöße sind wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden. Das OLG Frankfurt hat jetzt die Verantwortlichkeit in solchen Fällen
