Wettbewerbsrecht: Vorgehen gegen unerwünschte Werbung im Briefkasten
„Bitte keine Werbung“ – dieser Aufkleber auf dem Briefkasten ist mehr als eine Bitte. Denn werden trotzdem Flyer eingesteckt, ist dies eine unzulässige und damit wettbewerbswidrige Form der Werbung. Sowohl der Verteiler als auch das werbende Unternehmen können hierfür belangt