Markenrecht: Bestimmtheit der Waren und Dienstleistungen:
In einer aktuellen Entscheidung des EuGH vom 19.06.2012, Az. C-307/10, hat das Gericht entschieden, dass Waren und Dienstleistungen klar und eindeutig spezifiziert werden müssen, um es der entsprechenden Behörde zu ermöglichen, aufgrund der so spezifizierten Waren und Dienstleistungen den Umfang
