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Softwarelizenzrecht: Folgen aus der Usedsoft-Entscheidung des EUGH I

Der EUGH hat in seiner Entscheidung vom 03.07.2012 (Oracle Usedsoft RS.C-128/11, CR 2012, 498) erkannt, dass die Beschaffung des Verbreitungsrechts an Computerprogrammen auch bei unkörperlicher Überlassung von Programmkopien eintritt. Für juristische Laien: Man kann ungeachtet von einzelnen Verboten, die sich

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Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes II

Hierzu drei Punkte: 1. Bildschirmoberfläche Der EUGH hat in der Entscheidung BSA Kulturministerium festgestellt, dass grafische Benutzeroberflächen nicht vom Schutz des Urheberrechtes für Computerprogramme geschützt sind. Dies deshalb, weil eine grafische Benutzeroberfläche ein Element eines Computerprogrammes darstellt, mittels dessen die

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Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes I

Der EUGH hat in zwei Entscheidungen, nämlich BSA ./. Kulturministerium (EUGH, GRUR 2011, 220) und SAS Institute (EUGH, GRUR 2012, 814) über die Frage der Reichweite des Schutzes für Software Stellung genommen. Für den Juristen beginnt die Frage darüber, in

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