Wettbewerbsrecht: Wettbewerbswidrige „Entwendung“ von Betriebsgeheimnissen
Bei einem Wechsel eines Mitarbeiters zu einem Mitbewerber besteht für jedes Unternehmen regelmäßig die Gefahr, dass etwaige Betriebsgeheimnisse „mitgenommen“ werden und somit bei dem Mitbewerber landen. Um solch wettbewerbswidrigen Handlungen Einhalt zu gebieten/gewähren, kann § 17 UWG einen Schutz für
