Mietminderung bei negativer Flächenabweichung ?
Grundsätzlich ja. Weicht die tatsächliche Fläche eines Gewerbemietobjektes um mehr als 10% von der vertraglich vereinbarten Fläche ab, liegt regelmäßig ein Mangel vor, der zur Minderung der Miete berechtigt. Aber ist eine Minderung bei einer geringeren Abweichung als 10 %