§ 651 BGB, BGH Entscheidung vom 23.7.2009 – Kritik der Entscheidung
Kritik der Entscheidung des BGH vom 23.7.2009 zum § 651 BGB
Hamburg info@anwaltskanzlei-online.de +49 (0)40 - 349 603 0
Kritik der Entscheidung des BGH vom 23.7.2009 zum § 651 BGB
Der BGH hat am 23.7.2009 eine Entscheidung erlassen, die sich mit einer grundlegenden Fragestellung auseinandersetzt. In der Sache ging es um eine Industrieanlage, die aus Standardteilen bestand und die vor Ort nach den besonderen Wünschen des Kunden zusammengebaut wurde. Die
Die Pflichten des Frachtführers werden grundsätzlich im Frachtvertrag geregelt. Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit; im Zweifel enthält das Frachtrecht eine Vielzahl von Regeln. Die Parteien sollten sich zumindest bezüglich der Hauptleistungspflichten des Frachtführers einig sein: Wo soll das Gut
Nach § 407 HGB ist der Frachtführer verpflichtet, Gut zu einem Bestimmungsort zu befördern und es dort an den Empfänger abzuliefern. Im Gegenzug ist der Absender verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen. Letzteres stellt naturgemäß das „wichtigste“ Recht des Frachtführers
Das Frachtgeschäft ist in den §§ 407 ff. Handelsgesetzbuch geregelt. Ob diese Spezialregelung auf ein bestimmtes Geschäft anwendbar ist, setzt voraus, dass der Handelnde auch in den personellen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Nur weil das Frachtgeschäft im HGB geregelt ist,
Standardverträge für Handelsvertrerter: Regelungen zur Gestaltung der Provision