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Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 3

Ein Lizenzvertrag sollte auch noch folgende Punkte regeln: 1. Pflichten des Lizenzgebers Die Pflichten des Lizenzgebers können vielfältig geregelt werden. Der Lizenzgeber muss die Marke natürlich im vereinbarten Umfang zur Verfügung stellen. Handelt es sich um eine ausschließliche Lizenz, darf

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Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 2

Die wesentlichen Punkte, die in einem Lizenzvertrag geregelt werden sollten, sind: 1. Dauer der Lizenz Das Nutzungsrecht kann zeitlich beschränkt werden, sowohl ausdrücklich als auch konkludent. Wird das Markenrecht mit dem Nutzungsrecht an einem anderen Schutzrecht verbunden und ist dieses

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Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 1

Wenn man von der Lizenzierung von Markenrechten spricht, dann geht es um die Übertragung der Nutzungsrechte. Der Markeninhaber hat ein ausschließliches Recht an einer Marke und durch einen Lizenzvertrag soll einem Dritten gestattet werden, das Zeichen zu nutzen. Nur die

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Software Lizenzvertrag: Software as a service Teil I

Software soll wie ein Taxi oder wie Strom verwendet werden können. Der Kunde soll sich nicht mehr mit den Schwierigkeiten einer ordnungsgemäßen Installation, der Auswahl der richtigen Hardware und Softwareumgebung, der Pflege der Software und der notwendigen Anpassung der Hardware auseinandersetzen

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Die Pflicht zur Datensicherung

Die Pflicht zur Datensicherung ist eine allgemeine Pflicht, die der Unternehmensführung obliegt. Sie wird einerseits aus dem Gesetz, genau aus dem § 91 Akt.2 AktG abgeleitet. Der § 91 Abs.2 AktG normiert nach seinem Wortlaut nur Pflichten, die die Führung

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Unternehmenskennzeichen und Unterscheidungskraft III

Bei mehrgliedrigen Zeichen gilt: Sofern ein solches Kennzeichen wenigstens einen Bestandteil enthält, der unterscheidungskräftig ist, ergeben sich für die Schutzfähigkeit keine Schwierigkeiten. Der Begriff Malermeister Müller ist zum Beispiel unterscheidungskräftig, weil der Bestandteil Müller per se immer unterscheidungskräftig ist. Kompliziert

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