Überstunden und Unterhalt bei Angestellten und Selbständigen
Erhöhen Überstundenpauschalen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, wenn die Mehrarbeit betrieblich erforderlich und üblich sowie für den Unterhaltsschuldner nicht freiwillig sind.? Ja, meint das OLG Hamm (Urteil vom 29.6.2009, II-6 UF 225/08). Die Überstundenpauschale sei dann wie ein tatsächlich erzielter Einkommensbestandteil
