Anwendungsbereich des 6.Kap Data Act auf SaaS Systeme
Worum es geht Seit dem 12. September 2025 gilt Kapitel VI des Data Act. Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten müssen Kunden den Wechsel ermöglichen — zwei Monate Ankündigungsfrist, Exportpflicht in strukturiertem Format, spätestens ab 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte mehr. Die Regeln
