Irreführende Werbung mit Firmenstandort ohne vorhandene Niederlassung – LG Darmstadt
Das LG Darmstadt hat entschieden, dass die Werbung mit einer Landkarte und der Angabe: „Die 24 Stundenerreichbarkeit der D GmbH garantiert Ihnen immer eine sofortige Hilfe mit den zuständigen Monteuren in B.“ irreführend sei und somit ein Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn
