Unser Blog

IT Recht: Rechtliche Aspekte des Prototyping Teil 3

III. Abnahme, Changes und vereinbarte Beschaffenheit Ganz wichtig: Die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB ist der Prototyp am Ende des letzten Zyklus plus die Dokumentation am Ende des letzten Zyklus. Nichts anderes. Und dieses ist

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IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“ Teil 2

Juristische Aspekte und Prototyping Juristisch betrachtet beginnt das Prototyping damit, dass der Soll-Zustand (Juristen sprechen von der vereinbarten Beschaffenheit) durch den Prototypen in seiner Version 1.0 beschrieben wird. Der Kunde testet nun in mehreren Phasen den Prototypen und überprüft, ob

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IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“

In dieser Blogserie geht es um den Zusammenhang zwischen dem juristischen Begriff der „Abnahme“ im Werkvertragsrecht unter Struktur des Projektvertrags, wenn die Parteien sich auf das sogenannte „Prototyping“ geeinigt haben. Drei Teile gibt es. Generelles Einer der größten Fehler bei

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Mitwirkungspflichten in IT- Verträgen Teil I: Wo und wie zu formulieren?

Mitwirkungspflichten in IT- Verträgen Teil I:  Wo und wie zu formulieren? Teil II: Kontrolle und Rechtsfolgen, wenn der Kunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt? AGB und Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten spielen eine große Rolle in IT-Verträgen. Häufig genug sind „Mitwirkungspflichten“ aber keine Mitwirkungspflichten,

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