Markenrecht: Markenschutz für Abkürzungen
Rein beschreibende Zeichen können nicht als Marke geschützt werden. Eine Marke muss über eine originäre Kennzeichnungskraft für die mit ihr verbundenen Waren und Dienstleistungen verfügen. Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wie diese Grundsätze auf Buchstabenfolgen anzuwenden
