IT Vergabe – Markterkundung durch den öffentlichen Auftraggeber
Für die Erstellung eines Angebots ist es essentiell, dass der Auftraggeber seinen Bedarf genau kennt. Ebenso ist es essentiell, dass der Auftraggeber den Markt genau erkundet. Das wird dem Auftraggeber sogar per Gesetz ermöglicht (§ 28 VgV und § 20 UVgO). Diese
