Datenschutz: Bildveröffentlichung von Betriebsfeiern und ähnlichen Anlässen

Bilder einer Person dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Soweit der Grundsatz aus § 22 KUG. Anders ist dies zum Beispiel, wenn die Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über ein Ereignis der Zeitgeschichte erfolgt, § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG. Was Zeitgeschichte ist, hat nun der BGH entschieden (Urteil vom 08.04.2014 – VI ZR 197/13).

Wer an Zeitgeschichte denkt, dem mögen Ereignisse aus dem Bereich der Politik oder dem Spitzensport vor dem inneren Auge erscheinen. Die Richter des VI. Senats haben den Blick nun aber noch deutlich geweitet. Sie sahen im konkreten Fall auch das jährliche Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft als Ereignis der Zeitgeschichte an.

Die Folge: Die Klägerinnen scheiterten mit ihrer Klage wegen der Veröffentlichung von Fotos ihrer Person in der Info-Broschüre der Genossenschaft. Diese zeigten die Klägerinnen teilweise einzeln, teilweise in Gruppen auf dem Mieterfest.

Der BGH meint hierzu, auch ein solches Mieterfest sei ein Ereignis von allgemeinen gesellschaftlichem Interesse – wenn auch freilich nur mit regionaler oder lokaler Bedeutung. Außerdem gebe es ein schützenswertes Interesse der Genossenschaft, über derlei Aktivitäten auch im Bild zu berichten. Dieses überwiege ein Interesse der Klägerinnen an der Nicht-Veröffentlichung ihrer Bildnisse.

Wendet man diese Ausführungen konsequent an, dürften künftig auch Betriebsfeiern, Kirchengemeindefeste, Schulaufführungen und ähnliche Veranstaltungen als Ereignisse der Zeitgeschichte anzusehen sein. Besucher dürften sich dann nicht mehr dagegen wehren, dass von ihnen ohne Einwilligung angefertigte Fotos veröffentlicht werden.

Eine Hintertür deutet der BGH indes in dem Urteil auch gleich an. Er erwähnt nämlich, dass die Interessen der Klägerinnen „schon wegen des auf Mieter beschränkten Empfängerkreises“ zurückstehen müssten. Es stellt sich also die Frage, wie die Frage zu beantworten wäre, hätte die Genossenschaft die Bilder des Mieterfestes in einer Anzeigenkampagne in der Lokalzeitung oder auf Ihrer Webseite benutzt.

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