Wettbewerbsrecht: Auch Autoreplies können wettbewerbswidrige Werbung sein
Die Zügel für die Zusendung unerwünschter – und damit wettbewerbswidriger und abmahnfähiger – Werbung werden noch einmal schärfer angezogen. Zumindest wenn ein Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt Schule macht. Das Gericht entschied, dass auch Autoreplies, also automatische generierte Mail z.B.