Wettbewerbsrecht: Zwingende Angaben bei Kreditwerbung im Internet
Wer im Internet für Kredite wirbt, muss gem. § 6a PAngV bestimmte Angaben klar und verständlich für den Verbraucher darstellen. Angaben zum Sollzinssatz, zum Nettodarlehensbetrag und zum effektiven Jahreszins müssen danach auf einer einzigen Seite übersichtlich und gleichrangig angezeigt werden.
