Unser Blog

Internetrecht: Haftung des Admin-C für Datenschutzverstöße

Wer als Admin-C für eine Domain bei der DENIC registriert ist, ist grundsätzlich nur verantwortlich für die Verwaltung des Domainnamens selbst. Prüfpflichten hinsichtlich des Inhalts der unter der Domain betriebenen Internetpräsenz treffen ihn nicht. So die bislang vorherrschende Ansicht. Das

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Markenrecht: Marke und Moral – „FICKEN LIQURS“

Verstößt eine Marke in unerträglicher Art und Weise gegen das sittliche Empfinden, ist ihr die Eintragung zu versagen. Das EuG sah diese Voraussetzung für den deutschen Sprachraum in seiner Entscheidung über die Gemeinschaftsmarke „FICKEN LIQURS“ für Bekleidung und alkoholische wie

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