Urheberrecht: Zulässigkeit des „Framing“ bleibt weiter unklar
Mit Spannung erwartet worden war die Entscheidung des BGH zur Zulässigkeit des sogenannten „Framing“, also z.B. der Einbindung eines fremden, über Youtube abrufbaren Videos auf der eigenen Website. Doch die Richter riefen nun zunächst den Europäischen Gerichtshof zur Klärung an