AGB-Recht: Einkaufsbedingungen – Angebotsklauseln (Teil 1)
Im geschäftlichen Verkehr weisen fast alle Einkaufs-AGB Klauseln auf, die das Angebot regeln. Zur Erläuterung: Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot durch eine Annahmeerklärung angenommen wird. Ein Angebot im juristischen Sinne liegt vor, wenn die Angaben so konkret ausgestaltet
