Pflichtablieferung von Medienwerken
Seit dem 18.10.2008 ist die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft getreten. Diese neue Verordnung muss nunmehr insbesondere von Anbietern von „Netzpublikationen“ berücksichtigt werden. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und andere physikalische Medienträger mussten bereits vor
