Die Leistungsbeschreibung als Haftungsbegrenzung
Oftmals begegnet uns in der anwaltlichen Praxis der Wunsch der Mandanten im Rahmen von Kauf-/ Werk- und Lieferverträgen nach einer deutlichen Haftungsbegrenzung. Dieser Wunsch ist allzu verständlich, aber nicht leicht umsetzbar, da er durch eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben beschränkt