IT-Recht: Softwarepflegevertrag und Supportvertrag: Aufbau und Inhalt I
Verträge über den Austausch von Leistungen folgen in Deutschland einem bestimmten Aufbau. Dieser Aufbau lautet in 90 % aller Fälle: Leistung–Gegenleistung–Leistungsstörung–Allgemeines. A. Leistungsinhalt Die Begriffe Softwarepflegevertrag oder Supportvertrag gibt es im deutschen Recht nicht. Insofern gibt es keine klassische Vorlage,