Markenrecht: Apps kommt Titelschutz zu
Mit dem OLG Köln hat ein weiteres Gericht anerkannt, dass Apps sog. Werktitelschutz zukommen kann. Damit werden die Applikationen insoweit z.B. Filmen oder Büchern gleichgestellt. Der Werktitelschutz aus § 5 Abs. 3 MarkenG verleiht seinem Inhaber ein Abwehrrecht gegen die Verwendung gleicher Bezeichnungen und ist sogar eingetragenen Marken ebenbürtig – also durchaus eine sehr attraktive […]
Markenrecht: Apps kommt Titelschutz zu Read More »