Unternehmenskennzeichen

Markenrecht: Firmenmäßiger und markenmäßiger Gebrauch

Das Markengesetz regelt sowohl das Recht der Marken als auch das Recht der geschäftlichen Bezeichnungen. Die geschäftlichen Bezeichnungen sind in § 5 MarkenG definiert und werden in die Unternehmenskennzeichen und Werktitel unterteilt. Grundsätzlich gilt unter diesen unterschiedlichen Kennzeichen der Grundsatz, dass dem Inhaber eines prioritätsälteren Zeichens die besseren Rechte zustehen. Das bedeutet, dass der Inhaber […]

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Markenrecht: Die Kollision von Marken und Unternehmenskennzeichen

Im Kennzeichenrecht herrscht der Prioritätsgrundsatz. Das bedeutet, dass das ältere Recht dem jüngeren vorgeht. Allerdings muss aber dann auch beachtet werden, welche Art der Kennzeichen sich gegenüberstehen. Denn Marken, Unternehmenskennzeichen und Titel haben unterschiedliche Funktionen. Eine Marke weist auf die Herkunft des Produkts oder die Dienstleistung hin; Unternehmenskennzeichen dienen als Namen eines Unternehmens; Werktitel unterscheiden

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Unternehmensnamen und Unterscheidungskraft II

Fortsetzung von Teil I: Nach der Rechtsprechung des EUGHs und des BGHs (EUGH Gruhr International 2001, 756 – Easybank -; BGH Grur 97,469 – Netcom -) besteht Unterscheidungskraft schon dann, wenn eine Bezeichnung mehrdeutig und an sich interpretationsbedürftig ist. Hier wie im Markenrecht kommt es darauf an, für welchen Produkt- oder Dienstleistungsbereich das Kennzeichen eingesetzt

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Unternehmensnamen und Unterscheidungskraft I

Gar nicht so selten stehen Unternehmensgründer vor den gleichen Schwierigkeiten wie Markeninhaber. Die Eintragung des Namens des Unternehmens – die Firma -wird von dem zuständigen Handelsregistergericht abgelehnt, weil die IHK einer Eintragung widerspricht. Die IHK beruft sich dabei immer häufiger auf das Argument, dass es sich bei der Firma – dem Namen des Unternehmens –

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Markenrechtliche Folge einer Privatisierung

Einleitung Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts München vom 19.06.2008, Az. 29 U 51 33/03, darf die Berliner Bundesdruckerei GmbH nicht weiter ihren Namen führen.  Sachverhalt Die Berliner Bundesdruckerei ist ein Anbieter von Hochsicherheitstechnologie und war bis 2000 im Besitz des Bundes. In 2000 wurde das Unternehmen privatisiert und gehört seitdem privaten Investoren.  Ein Mitbewerber hat

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