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Softwarevertragsrecht: Auftragsdatenverarbeitung II Fernwartung Schriftform.

§ 11 Abs.5 BDSG Fernwartung Regelungen über die Auftragsdatenverarbeitung müssen auch immer dann abgeschlossen werden, wenn die Möglichkeit der Fernwartung eingeräumt wird. Da die meisten unserer Kunden von der Möglichkeit

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