Markenrecht: Schutzfähigkeit von Mail-Adressen

Das EuG hat über den Schutzumfang von als Marken eingetragenen E-Mail-Adressen entschieden (Urteil vom 16.09.2013 – T-338/09). Danach kann sich eine Zeichenähnlichkeit mit konfligierenden Marken allein aus einer Übereinstimmung mit dem Domain-Teil ergeben.

Im konkreten Fall stritten zwei Anwaltskanzleien, die beide im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig sind. Kanzlei 1 hatte sich für ihre Dienstleistungen eine Gemeinschaftswortmarke schützen lassen. Diese besteht aus einem beschreibenden Hinweis auf die Tätigkeit der Anwälte im Bereich IP-Recht, gefolgt vom @-Zeichen sowie der aus drei Buchstaben bestehenden Domain und einem Punkt am Ende. Eine Top-Level-Domain ist nicht Teil der Marke. Sie entspricht also folgendem Muster: „rechtsschutz@abc.“

Kanzlei 2 meldete nun, u.a. ebenfalls für die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts aus Klasse 42 eine Zeichenkombination „ABC“ an, die mit dem Domain-Teil der bereits eingetragenen Marke von Kanzlei 1 identisch war. Gegen diese Markenanmeldung erhob Kanzlei 1 Widerspruch wegen einer Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken.

Blieb der Widerspruch zunächst erfolglos, entschied nun das EuG, dass zwischen beiden Marken eine hinreichende Ähnlichkeit bestehe. Denn – und insoweit ist das Urteil auch allgemein von Interesse – bei einer als Marke angemeldeten E-Mail-Adresse deute auch und gerade der hinter dem @-Zeichen stehende Teil auf die betriebliche Herkunft hin. Damit ist dieser Domain-Teil derjenige, welcher markenrechtlich zum Vergleich mit anderen, ähnlichen Zeichen regelmäßig herangezogen werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn – wie hier – die dem @-Zeichen vorangestellten Teile lediglich beschreibende Angaben enthielten und damit nicht isoliert schutzfähig seien.

Weiter führt das EuG aus, dass der Verkehr das @-Zeichen als eine Trennung wahrnehme und die beiden ihm voran- bzw. nachgestellten Teile separat ansehe. Auf die fehlende Top-Level-Domain komme es dabei nicht an.

Weitere Beiträge

Markenanmeldung einfach erklärt

Sie haben ein Produkt und jeder soll wissen, dass es zu Ihrer Firma gehört. Um einen Wiedererkennungswert zu schaffen, denken Sie sich einen passenden Namen für das Produkt aus. Sie betreiben ein kostenintensives Marketing und investieren in die Qualität des

Mehr lesen »

AÜG für die IT 2024 Teil II

III. Abgrenzbares/ dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbarer Auftrag Wie sollen die Einzelverträge /SOWs/ Aufträge formuliert sein? 1.) Abgrenzbares Werk Nach der Rechtsprechung soll es entscheidend sein, ob ein abgrenzbares, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk, vertraglich vereinbart ist

Mehr lesen »

Markenschutzfähigkeit bejaht für #darferdas

Die Entscheidung des BGH ist bereits vom 30.01.2020 (Az. I ZB 61/17 (pdf)). Sie zeigt aber, wie schwierig es sein kann, eine Marke anzumelden, die nicht aus reinen Phantasie-Wörtern oder Begriffen besteht und vielleicht auch nicht besonders originell ist. Angemeldet wurde die Marke

Mehr lesen »
Nach oben scrollen