Anbieterwechsel nach dem Data Act (DA) Vertragliche Pflichten Teil 4/2
Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, welche Risiken für die Verfügbarkeit der einzelnen Services bei einem Wechsel bestehen. Was insofern besteht, ist eine Verpflichtung des alten Anbieters, den Kunden bei der Erarbeitung der Exit- Strategie zu unterstützen.